AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der JustScanMe GmbH und deren Kunden, insbesondere für alle Angebote auf der Internetseite justscan.me. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der JustScanMe GmbH, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der JustScanMe GmbH Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei sie wurden schriftlich seitens der JustScanMe GmbH akzeptiert.

Inhalt des Vertrages werden das Angebot des Kunden, die Bestell- bzw. Auftragsbestätigung der JustScanMe GmbH in Textform (d.h. Annahme seitens der JustScanMe GmbH des verbindlichen Angebots) sowie diese Bedingungen.

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern, nicht jedoch für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mag diese auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.

 

2 Vertragsschluss

Die JustScanMe GmbH bietet eine digitalisierte Speisekarte mit Bestell-, Bezahl- und Bewertungsfunktion. Die Daten werden zentral verarbeitet. Die Inhalte, wie bspw. verfügbare Speisen, Getränke, Produktbeschreibungen und Fotos, bestimmt der Kunde. Eine Übermittlung der Inhalte an die JustScanMe GmbH ist nicht notwendig, da der Kunde durch den Zugang zu seinem eigenen Account, sämtliche Inhalte selbst einspielen kann.

Beim Angebot handelt es sich um ein Abonnement, welches auf unterschiedliche Dauer abgeschlossen werden kann. Die Dauer und der Funktionsumfang ergeben sich aus der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung sowie aus der Beschreibung auf der Internetseite justscan.me. Im Zweifel gelten die Bestimmungen aus der der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, falls Bestell- bzw. Auftragsbestätigung und das Angebot auf der Internetseite justscan.me widersprechen.

Die JustScanMe GmbH bietet ein digitales System für Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe an, wie bspw. digitale Bestell- und Bezahlsysteme und Google-Bewertungen, die der Kunde nutzen kann. Die JustScanMe GmbH stellt für Bezahlsysteme und Google-Bewertungen jeweils lediglich eine Schnittstelle zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um keine direkte Leistung der JustScanMe GmbH. Die über diese Schnittstellen (Bezahlsystem; Bewertungsschnittstelle) verarbeiteten Daten, Leistungen und Informationen werden vom Drittanbieter verarbeitet nicht jedoch von der JustScanMe GmbH unmittelbar. Demnach übernimmt die JustScanMe keine Verantwortung und Haftung für die Leistungen der Drittanbieter oder die Richtigkeit der Informationen der Drittanbieter.

Der Kunde willigt mit der Nutzung bzw. mit Tätigung der Bestellung der Leistungen der JustScanMe GmbH ein, die Schnittstellen bzw. Leistungen der Drittanbieter zu nutzen, er willigt zugleich mit Tätigen der Bestellung in die Übermittlung von Daten aus der Software an den jeweiligen Drittanbieter ein, der die jeweiligen Leistungen anbietet. Die volle Leistung der JustScanMe GmbH unter Ausschluss der Leistungen der Drittanbieter ist nicht möglich, da die dadurch die Funktionalität des Produktes bzw. der Leistung eingeschränkt werden würde. Die Nutzung von Teilen des Gesamtproduktes bzw. einzelnen Teilfunktionen des Produktes, ohne Weitergabe der Daten an Drittanbieter bzw. ohne Anwendung der Schnittstellen des Drittanbieters, ist grundsätzlich möglich und einzelvertraglich festzulegen.

 

2 a. Test-Account

Mit Test-Accounts erhält der Kunde das Recht seitens der JustScanMe GmbH das Produkt bzw. die Leistungen der JustScanMe GmbH für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zu nutzen. Sollten bestimmte Funktionen aus bei einem Test-Account nicht den Funktionen des tatsächlichen Produktes bzw. der tatsächlichen Leistung entsprechen, so wird dies in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung gesondert genannt.

Jeder Kunde erhält maximal einen Test-Account für einen bestimmten Zeitraum. Es ist nicht gestattet mehrere Test-Accounts für einen Kunden zu führen. Es ist nicht gestattet die Testlaufzeit zu verlängern, indem man neue Test-Accounts unter anderem Namen bzw. anderer Firma erstellt.

Entscheidet sich der Kunde den Test-Account in einen richtigen, voll funktionsfähigen Account umzuwandeln und einen Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung des Produktes bzw. der Leistung der JustScanMe GmbH, so können die Daten und Inhalte aus dem Test-Account des Kunden grundsätzlich übernommen werden. Fehlen wesentliche Daten oder Inhalte, so hat der Kunde diese auf eigene Verantwortung in das System einzuspielen oder die JustScanMe GmbH direkt zu kontaktieren, bei der Einspielung der Daten behilflich zu sein.

Möchte der Kunde das Produkt nach der Test-Phase nicht kostenpflichtig nutzen, so wird sein Test-Account gesperrt, d.h., die Nutzung des Accounts wird dem Kunden unmöglich gemacht. Die Daten eines gesperrten Accounts werden nach Ablauf einer Frist von vier Wochen gelöscht.

Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der des Produktes der JustScanMe GmbH erfolgt nicht.

Der Umfang des Produktes bzw. der Leistungen der JustScanMe GmbH entspricht der Beschreibung in der Auftragsbestätigung, bzw. der Bestellbestätigung, der Preisliste bzw. der Preisangabe auf der Internetseite justscan.me. Sollten sich die Umfänge des Produktes oder der Leistungen widersprechen, so gilt im Zweifel der in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung beschriebene Umfang.

Hat der Kunde lediglich einen Test-Account, so ist die JustScanMe nGmbH nicht verpflichtet diese Daten auf einem Server zu speicher. Weiters ist die JustScanMe GmbH nicht an Laufzeiten oder Kündigungsfristen in Bezug auf Test-Accounts gebunden und kann Test-Accounts jederzeit, ohne Zustimmung des Kunden, ohne Begründung und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die JustScanMe GmbH ist berechtigt den Test-Account jederzeit und fristlos, ohne Zustimmung des Kunden, zu permanent löschen.

Ist die Testlaufzeit abgelaufen, so ist die JustScanMe GmbH jerzeit berechtigt die Daten des Kunden zu löschen und nicht verpflichtet diese aufzubewahren. Eine Zustimmung des Kunden wird hierfür nicht benötigt.

Einzelne bzw. nähere Bestimmungen zu Test-Accounts ergeben sich aus der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung.

 

3 Nutzung der Leistungen / Lizenzen / Software

Der Kunde nutzt das Produkt bzw. die Leistung der JustScanMe GmbH, indem er sich selbstständig einen eigenen Account einrichtet und Inhalte, Informationen bzw. alle erforderlichen Daten zu seinem Unternehmen angibt, zudem hat der Kunde ein eigens gewähltes Passwort für den Zugang zum Account zu erstellen und dieses vor den Zugriff unerlaubter Dritter zu schützen. Die Nutzung des Produktes erfordert zwingend eine Internetanbindung des Kunden, um die Inhalte, Informationen und Daten des Kunden eingespielt werden sollen. „Übergabepunkt” für die Software und die Anwendungsdaten des Kunden ist der Proxyserver der JustScanMe GmbH, auf die zugegriffen wird.

Im Zuge der Anlegung des Accounts wird der Kunde aufgefordert ein verbindliches Angebot an die JustScanMe GmbH, unter Einwilligung dieser AGB und des Datenschutzes, abzugeben. Die JustScanMe GmbH nimmt dieses Angebot mit der Zusendung der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse an.

Ab dem Zeitpunkt der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, die die JustScanMe GmbH an den Kunden per E-Mail zusendet, werden die Daten des Kunden auf dem Server bzw. den Servern der JustScanMe GmbH gespeichert.

 

3 a. Pflichten der JustScanMe GmbH

Die JustScanMe GmbH hat dem Kunden einen einwandfreien Zugang zu Produkten und Leistungen der JustScanMe GmbH zu gewährleisten und Sorge dafür zu tragen, sämtliche Einschränkungen unverzüglich zu beheben. Nähere Bestimmungen dazu sind unter dem Punkt E des dritten Absatzes dieser Bestimmungen zu finden. Die JustScanMe GmbH hat sich zu bemühen dem Kunden den Zugang zu seinem Account zu ermöglichen und das Unternehmen bzw. die Speisekarte des Unternehmens bzw. Inhalte des Kunden auf justscan.me zu gewährleisten.

Die JustScanMe GmbH hat dem Kunden für dessen Inhalte des Kunden einen angemessenen Speicherplatz zu überlassen. Die genauen Bestimmungen zum Speicherplatz können aus der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung entnommen werden. Angemessen gilt der Speicherplatz, wenn der Durchschnitt der Kunden nicht mehr als diesen Speicherplatz benötigt. Bei Bedarf eines größeren bzw. überdurchschnittlichen Speicherplatzes wird ein Zukauf an Speicherplatz seitens des Kunden benötigt, welcher einzelvertraglich gesondert bestimmt bzw. festgelegt werden muss.

Als Speicherplatz wird eine Cloud-Struktur verwendet, welche mehrere Kunden gleichzeitig verwenden können. Der Kunde hat hierdurch keine Benachteiligung.

 

Die JustScanMe GmbH trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server, um in seiner Geschäftstätigkeit in unmittelbarer Verbindung mit justscan.me nicht gehindert zu werden. Der Kunde legt sein Unternehmen (Name des Unternehmens / Firma) und ein Passwort an, mit dem er Kunde seine Inhalte und Daten auf justscan.me selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann.

Der Webserver ist durchgängig einsatzfähig. Es wird eine Ausfallquote von 5% angenommen. Zuvor angekündigte Ausfallzeiten fallen nicht in die Abweichung.

Ausfälle der Servererreichbarkeit, die nicht in der Sphäre der JustScanMe GmbH liegen, fallen ebenfalls nicht in die Abweichung. Diese Abweichung ist nicht von der JustScanMe GmbH verschuldet. Ansprüche aufgrund dessen, können nicht geltend gemacht werden.

Die JustScanMe GmbH behält sich das Recht vor Wartungsarbeiten am System bzw. der Software bzw. den Programmen durchzuführen. Diese Wartungsarbeiten sind dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen, sofern durch die Wartungsarbeiten ein uneingeschränkter Zugang zum Produkt bzw. zur Leistung nicht gewährleistet werden kann und den gewöhnlichen Betrieb des Kunden gefährden könnte. Sollten wichtige Gründe einer Wartungsarbeit vorliegen, bzw. wäre es unzumutbar den Kunden im Vorhinein zu benachrichtigen, da die Wartungsarbeit dringlich ist, kann diese Wartungsarbeit auch ohne Benachrichtigung und Zustimmung des Kunden durchgeführt werden.

Sollten regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden, so wird die JustScanMe GmbH dies dem Kunden mitteilen.

Die JustScanMe GmbH hat darauf zu achten, dass Wartungsarbeiten den Betrieb des Kunden nicht in einer unzumutbaren Weise beeinträchtigen oder gar unmöglich machen, zumindest jedoch darf die Beeinträchtigung der Funktionalität des Produktes nicht unzumutbar lange dauern. Zumutbar sind dem Kunden der Ausfall Systems in einem Ausmaß von 5 Stunden.

 

3 b. Inhalte des Kunden

Um die Leistungen und Produkte der JustScanMe GmbH nutzen zu können, hat der Kunde Inhalte seines Unternehmens auf der Internetseite der JustScanMe GmbH, justscan.me, selbstständig einzuspielen. In diesem Bezug gilt wie folgt:

Der Kunde wird beim Einstellen von eigenen Inhalten keine gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalte teilen. Er stimmt zu, mit der Zustimmung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeklärt worden zu sein, dass insbesondere der Jugendschutz, Urheber-, Marken- und Namensrechte (Fotos zu Speisen und Getränken) und sonstige Rechte Dritter gewahrt werden müssen.

Entstehen der JustScanMe GmbH Schäden aufgrund der Missachtung des Gesetzes bzw. der Rechtsprechung, so haftet der Kunde der JustScanMe GmbH gegenüber für diese Schäden. Die JustScanMe GmbH ist nicht verpflichtet die Inhalte des Kunden zu hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit zu prüfen, weder vor Vertragsabschluss noch währenddessen. Die JustScanMe GmbH bleibt jedoch berechtigt die Inhalte zu prüfen.

Die JustScanMe GmbH ist vom Kunden von Schadensersatzansprüche und anderweitige Ansprüche Dritter, die durch den Verstoß des Kunden verursacht wurden, sowie von allen, mit dem Verstoß mittelbaren und unmittelbar, verbunden Kosten freizustellen. Die JustScanMe GmbH hat im Fall eines selbstständigen Auffindens eines rechtswidrigen Inhaltes oder bei Klage eines Dritten gegen den Kunden, aufgrund rechts- oder sittenwidriger Inhalte, das Recht die betroffenen Inhalte sofort zu sperren, ohne die Zustimmung des Kunden zu benötigen. Die JustScanMe GmbH hat den Kunden über die Sperrung seines Zugangs oder einzelner Inhalte unverzüglich zu benachrichtigen und ihm das Recht einzuräumen, den Verstoß zu rechtfertigen oder falls eine Rechtfertigung nicht genügt, sind die betroffenen Inhalte unverzüglich zu beseitigen. Erweist sich ein Verdacht als gegenstandslos, so ist die Sperrung seitens der JustScanMe GmbH unverzüglich aufzuheben. Die Sperrung der Inhalte bzw. des Zugangs zum Account des Kunden, aufgrund des Verdachts rechts- oder sittenwidriger Inhalte, berechtigt den Kunden nicht zur vorzeitigen und/oder fristlosen Kündigung des Vertrages mit der JustScanMe GmbH, wenn die JustScanMe GmbH den Zugang innerhalb einer zumutbaren Frist wieder ermöglicht. Grundsätzlich verpflichtet sich die JustScanMe GmbH lediglich die von der Rechts- oder Sittenwidrigkeit betroffenen Inhalte zu sperren, es sei denn, die Sperrung einzelner Inhalte wäre mit einem unzumutbaren Aufwand für die JustScanMe GmbH verbunden.

Durch den Zugang zum eigenen Account, den der Kunde erhält, hat er die Möglichkeit seine Inhalte selbstständig einzuspielen bzw. in diesem Zug die Daten auf den Server der JustScanMe GmbH zu übertragen. Werden die Inhalte des Kunden mittels einer Person, die der JustScanMe GmbH zuzuordnen ist, eingespielt, so haftet dennoch der Kunde für sämtliche Inhalte, es sei denn, die Inhalte wurden direkt von der JustScanMe GmbH zur Verfügung gestellt.

 

3 c. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Zahlungsmodalitäten für die zu erbringenden Leistungen der JustScanMe GmbH werden mit Bestellung und der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung vereinbart.
  2. Werden Leistungen außerhalb des Umfangs der in der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung genannten Leistungen seitens der JustScanMe GmbH erbracht, so wird dieser Aufwand bzw. die Leistung mit dem einzelnen Kunden gesondert vereinbart. Besteht zu diesem Zeitpunkt für individuelle oder sonstige Leistungen eine allgemeine Preisliste, so findet diese Anwendung.
  3. Preise werden netto dargestellt und sind grundsätzlich inkl. Umsatzsteuer an die JustScanMe GmbH zu entrichten.
  4. Für monatliche Abonnements oder Lizenzen ist die Zahlung im Vorhinein geschuldet, insofern das Abonnement oder die Lizenz mit einem Fixpreis berechnet wurde.
  5. Monatliche Abonnements oder Lizenzen, die sich aus einer Grundgebühr und einem variablen Preis, der vom Umsatz des Kunden abhängig ist, zusammenstellen, werden wie folgt vergütet:

–       Die monatliche Grundgebühr hat ist monatlich im Vorhinein fällig.

–       Die variable Komponente, die sich aus dem Umsatz des Kunden ergibt, ist stets im Nachhinein fällig, da sich diese aus dem erwirtschafteten Umsatz berechnen muss.

6. Physische Produkte sind jeweils im Voraus zu vergüten. 

7. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

8. Die JustScanMe GmbH hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln

9. Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Werktag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto der JustScanMe GmbH gutgeschrieben sein. 

10. Kommt der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, so ist die JustScanMe GmbH berechtigt bis zur Zahlung der Ware seinen Account zu sperren.

11. Die JustScanMe GmbH behält sich vor, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung auf das jeweilige Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen.

 

3 d. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere dafür Sorge tragen, dass die technischen Voraussetzungen für eine Funktionalität der Produkte und Leistungen der JustScanMe GmbH seinerseits gegeben sind.

De Kunde haftet für seine Mitarbeiter oder andere, in seiner Sphäre liegenden, Dritten, die er mit dem System vertraut macht und einschult, das System bzw. die Produkte und Leistungen der JustScanMe GmbH zu nutzen.

Es ist die alleinige Pflicht des Kunden, Zugangsdaten so zu verwahren, dass es unberechtigten Dritten nicht möglich ist, Zugang zum Account des Kunden zu erhalten. Erhalten unberechtigte Dritte Zugriff auf den Account oder das System und hat dies aufgrund fahrlässiger Verhaltensweisen des Kunden stattgefunden, so haftet der Kunde für die dadurch entstanden Schäden gegenüber den JustScanMe GmbH voll.

Wird der JustScanMe GmbH durch die Verletzung der Kundenpflichten seitens des Kunden Schaden zugefügt, so wird der Kunde die JustScanMe GmbH von Ansprüchen Dritter freistellen und der JustScanMe GmbH jeden aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzen.

Der Kunde hat stets eine aktuelle, personenbezogene E-Mail-Adresse zur Ansprache, insbesondere bei dringenden Angelegenheiten, zur Verfügung zu stellen. Die im System angegebene E-Mail-Adresse muss stets aktuell sein und ist es der JustScanMe GmbH erlaubt diese zu nutzen, um den Kunden zu kontaktieren.

3 e. Gewährleistung und Einstehen für Mängel

Die JustScanMe GmbH gewährleistet die Übereinstimmung mit den bei Vertragsabschluss gültigen Spezifikationen. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können weder Gewährleistungsansprüche abgeleitet noch Haftungen begründet werden.

Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Abnahme bzw. Lieferung. Als Lieferung einer Leistung oder einer Software gilt der Zeitpunkt der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung.

Der Kunde ist verpflichtet der JustScanMe GmbH Mängel unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Software bei Lieferung sowie eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge, in welcher der Kunde nach besten Bemühungen die Abweichung von der Spezifikation; die Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben; sowie die Fehlermeldung der Software detailliert bekanntzugeben hat.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, so entspricht dies einem Mitverschulden des Kunden. Ist die Verspätung der Mängelrüge oder die Unterlassung der Mängelrüge ursächlich dafür, dass die JustScanMe GmbH nicht den Mangel nicht beheben konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern bzw. gegenzurechnen, Schadenersatz aufgrund des entstandenen Schadens zu fordern oder den Vertrag wegen des Mangels fristlos bzw. außerordentlich zu kündigen.

Die JustScanMe GmbH ist verpflichtet Mängel am Produkt bzw. an der Leistung bzw. an der Software unverzüglich zu beheben bzw. in einer für den Kunden zumutbaren Zeit.

Hat die JustScanMe GmbH versucht den Mangel zu beheben und ist dieser Versuch fehlgeschlagen, so hat der Kunde das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen, da der vertragsmäßige Gebrauch nicht gewährleistet wurde bzw. werden kann. Der JustScanMe GmbH ist zur Mangelbehebung ausreichend Gelegenheit zu bieten. Als fehlgeschlagen gilt die Mängelbehebung erst, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der JustScanMe GmbH verweigert oder in, für den Kunden, unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. Begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten sind seitens des Kunden vorzubringen, ebenso wie andere Gründe der Unzumutbarkeit für ihn, durch ihn erklärt werden müssen.

Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, besteht für Software, an welcher der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der JustScanMe GmbH Änderungen vorgenommen haben, keine Gewährleistung, auch wenn der Mangel in einem nicht geänderten Teil auftritt, es sei denn, dass die Änderungen keine für die JustScanMe GmbH unzumutbaren Auswirkungen haben konnten; dies hat jedoch der Kunde zu belegen.

3 f. Dauer und Vertragsbeendigung

Die Mindestdauer des Nutzungsrechts richtet sich nach den Bestimmungen bzw. dem Inhalt der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung. Der Vertrag endet jedenfalls mit Ablauf, der in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungszeit. Die Erstlaufzeit dieses Vertrages ist in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung benannt. Sollten kostenlose Test-Accounts angeboten werden, so ist die Dauer des Test-Accounts ebenfalls in der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung genannt. Ist die Dauer des Test-Accounts nicht genannt, so endet diese jedenfalls nach einem Monat.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die in der Auftragsbestätigung definierte Laufzeit, aber nicht mehr als 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Werden Bestandteile der AGB, egal ob wesentlich oder unwesentlich, seitens der JustScanMe GmbH abgeändert und werden diese mindestens sechs Wochen vor der Anpassung bzw. Änderung dem Kunden schriftlich mitgeteilt, so entsteht durch die Mitteilung eine Kündigung des bisherigen Vertrages zu den bisherigen Konditionen zum Ende der Vertragslaufzeit dar und stellt ebenso gleichzeitig ein Angebot zu den neuen Konditionen dar. Als schriftliche Mitteilung genügt die Benachrichtigung an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse im System der JustScanMe GmbH.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.

Der Kunde erhält kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Abmeldung seines Gewerbes.

Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die JustScanMe GmbH berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile der JustScanMe GmbH unerlässlich ist.

3 g. Nutzungsrechte und -befugnisse

Der Kunde erhält das Recht die Leistungen, Produkte und Software der JustScanMe GmbH, die er über die Internetseite justscan.me kostenpflichtig bestellt hat, zu nutzen. Die Nutzungsdauer beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages.

Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software, Produkte oder Leistungen der JustScanMe GmbH so zu vervielfältigen, dass der JustScanMe dadurch ein Schaden entsteht.

Der Kunde hat nicht das Recht anderen Unternehmen, Kunden oder Personen die Produkte, Leistungen, Lizenzen oder Nutzungsrechte zu veräußern, zu vermieten oder kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat die Produkte, Leistungen, Lizenzen, Nutzungsrechte und oder Software der JustScanMe GmbH auf den eigenen Tätigkeitsbereich zu beschränken. Im Zweifelfall wird die Nutzung auf einen Standort bzw. auf eine Firma beschränkt.

Hat die JustScanMe GmbH einen begründeten Verdacht, dass der Kunde seine Pflichten missachtet bzw. seine Rechte aus dieser Vereinbarung überschreitet, so hat die JustScanMe GmbH das Recht, dem Kunden den Zugriff auf seinen Account zu sperren, bis der Kunde eine Rechtfertigung des Vertragsbruchs eingereicht hat. Ist der Rechtfertigungsgrund unzureichend, d.h. bestätigt sich der Verdacht der JustScanMe GmbH, dass der Kunde seine Nutzungsrechte überschritten oder seine Pflichten missachtet hat, so hat die JustScanMe GmbH das Recht den Vertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.

Entsteht, aus der Überschreitung der Nutzungsrechte bzw. Missachtung der Pflichten des Kunden, Schaden für die JustScanMe GmbH, so wird der Kunde der JustScanMe GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig.

Bestätigt sich der Verdacht der JustScanMe GmbH bzgl. der Pflichtverletzung seitens des Kunden als nicht, so ist die Sperrung des Kundenaccounts bzw. sämtliche Sperrungen seitens der JustScanMe GmbH unverzüglich aufzuheben und der uneingeschränkte Zugang wiederherzustellen.

Die JustScanMe GmbH ist berechtigt Inhalte des Kunden zu nutzen. Die JustScanMe GmbH erhält das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließlichen Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages zu vervielfältigen. Zudem erhält die JustScanMe GmbH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, seine geschützten Inhalte über die von der JustScanMe GmbH Internetseite justscan.me der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen.

4 Physische Produkte

Werden seitens der JustScanMe GmbH physische Produkte angeboten, so werden die Bedingungen für diese in diesem Abschnitt (IV. Physische Produkte) festgelegt.

 

4 a. Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Beschaffenheit unserer Ware

Die Produktpräsentation auf der Internetseite justscan.me stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben. Das Angebot im Rechtssinne gibt der Kunde durch Vornahme der Bestellung ab.  Ein Vertrag zwischen der JustScanMe GmbH und dem Kunden kommt erst zustande, wenn die JustScanMe GmbH das Angebot des Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt oder eine bestellte Ware liefert. Die schriftliche Bestätigung erfolgt grundsätzlich in Form einer Bestell- bzw. Auftragsbestätigung an den Kunden, die dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugestellt wird.

Inhalt des Vertrages werden das Angebot des Kunden, die Bestell- bzw. Auftragsbestätigung der JustScanMe GmbH in Textform (d.h. Annahme seitens der JustScanMe GmbH des verbindlichen Angebots) sowie diese Bedingungen. Bei Auslieferung von Ware ohne vorherige Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Vertrag unterliegen dem Schriftformerfordernis.

Die Beschaffenheit der Ware hat den Merkmalen, die in der der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung genannt sind, zu entsprechen. Die Merkmale können in einem geringfügigen Ausmaß von der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung abweichen, wenn die Haupteigenschaften und Merkmale, die zur Erfüllung des Zwecks des Produktes ohne Qualitätsverlust gewährleistet werden können. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale, oder gröbere Abweichungen, die einen deutlichen Unterschied zum bestellten Produkt aufweisen, gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn diese ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden. Die, auf der Internetseite justscan.me, anderen Internetseiten, sozialen Medien, Prospekte, Werbeschaltungen und anderweitigen Informationsmaterialien abgebildeten Produkte können in einem geringfügigen Ausmaß vom Originalprodukt abweichen. Sofern die Abweichung der gelieferten Produkte lediglich geringfügig ist, ist der Kunde nicht zum Rücktritt des Vertrages, zu Schadenersatz oder sonstigen daraus resultierenden Ansprüchen berechtigt.

4 b. Lieferung und Gefahrübergang

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.

Die JustScanMe GmbH ist berechtig Teillieferungen durchzuführen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und dessen Geschäftstätigkeit bzw. die Nutzung der Software-Leistungen der JustScanMe GmbH nicht erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.

Bei Beschädigung der Ware während des Transports hat der Kunde den Schadensfall unverzüglich beim Transportunternehmen anzuzeigen und den Schaden dort geltend zu machen.

Den Ort der Übergabe, die Art der Lieferung und der Gefahrübergang regelt der jeweils mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert die JustScanMe GmbH an den jeweils vereinbarten Lieferort. Der Gefahrübergang findet also bei Übergabe der Ware an den Kunden oder seine Mitarbeiter statt.

Von der JustScanMe GmbH genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese in Textform bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Befindet sich die JustScanMe GmbH im Lieferverzug hat der Kunde der JustScanMe GmbH eine Frist von mindestens 14 Werktagen zu setzen, den Vertrag zu erfüllen. Erfüllt die JustScanMe GmbH, trotz gesetzter Frist, den Vertrag nicht, so erhält der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ohne die Setzung dieser Frist, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Die JustScanMe GmbH trägt keine Verantwortung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern oder Herstellern. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch Umstände, die von der JustScanMe GmbH nicht zu vertreten sind, unmöglich, ist die JustScanMe GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die JustScanMe GmbH wird den Kunden diesbezüglich unverzüglich in Kenntnis setzen. Schadenersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

Die JustScanMe GmbH hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie der Annahme ist, dass eine Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar ist oder wird.

Hat die JustScanMe GmbH von ihrem Recht des Rücktritts Gebrauch gemacht, so sind sämtlichen Leistungen des Kunden, die bereits die JustScanMe GmbH erbracht wurden, unverzüglich zurückzustellen.

Über bestehende Lieferbeschränkungen wird der Kunde vor dem Beginn des Bestellungsvorgangs informiert. Können Lieferfristen oder Liefertermine wegen Fällen höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, wird hierdurch für die Zeit Dauer der höheren Gewalt bzw. für die Dauer ihrer Wirkung, die Lieferverpflichtung der JustScanMe GmbH unterbrochen, selbst, wenn die JustScanMe sich zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits im Lieferverzug befunden hat.

Ergibt sich ein Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt, so wird die JustScanMe GmbH den Kunden unverzüglich darüber benachrichtigen.

Besteht Grund zur Annahme, dass Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt, in Zukunft stattfinden könnte, wird die JustScanMe GmbH sich bemühen, den Kunden vor Tätigen der Bestellung, darauf aufmerksam zu machen.

4 c. Preise und Zahlungen

Die vom Kunden zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

Die genauen Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung definiert.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so wird die erste Zahlungserinnerung, in Form einer Mahnung, dem Kunden zugestellt. Die JustScanMe GmbH behält sich das Recht vor, ab der zweiten Mahung eine Pauschalgebühr von 35€ zu erheben, welche dann für jede weitere Mahnung erneut erhoben wird und zusätzlich zur bereits erhobenen Mahngebühr gezählt wird.

Die JustScanMe GmbH behält sich das Recht vor, bereits nach der ersten Mahnung die offene Forderung gegen den Kunden gerichtlich einzuklagen, sofern der Kunde die Forderung nicht innerhalb der im Mahnschreiben genannten Frist, begleicht.

Gegen Ansprüche der JustScanMe GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt,

4 d. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen Eigentum der JustScanMe GmbH.

Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist die JustScanMe GmbH berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.

Eine Weiterveräußerung ist nicht zulässig, es sei denn, dies wurde vorher seitens der JustScanMe GmbH schriftlich bestätigt. Hierfür ist es verpflichtend den Namen des Käufers, dessen Anschrift und dessen Kontaktdaten der JustScanMe GmbH mitzuteilen. Im Fall der Zustimmung seitens der JustScanMe GmbH gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an die JustScanMe GmbH abgetreten und ist die JustScanMe GmbH jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

4 e. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

Ein Mangel liegt vor, wenn, die vertraglich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften der Sache bzw. Leistung nicht vorliegen.

Der Kunde hat die Ware bei der Ankunft am Bestimmungsort unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist der JustScanMe GmbH anzuzeigen.

Offensichtliche Mängel, d.h. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, hat der Kunde der JustScanMe GmbH unverzüglich, jedoch spätestens binnen 6 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel, sogenannte versteckte Mängel, die der Kunde trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennen konnte, hat der Kunde der JustScanMe GmbH unverzüglich, jedoch spätestens binnen 14 Werktagen, nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als schriftliche Mängelrüge.

Unterbleibt jedoch eine ordnungsgemäße Untersuchung und darauf basierend eine Mängelrüge binnen angemessener Frist, so entfallen sämtliche Gewährleistungsrechte.

Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften zu, jedoch nach diesen Bestimmungen beschränkt. Sind von mehreren gelieferten Waren nur einzelne mangelhaft, beschränkt sich das etwaige Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte Ware.

Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, wenn der Mangel geringfügig ist oder nicht rechtzeitig angezeigt wurde.

Transportschäden sind dem Speditionsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.

 

5 Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss

Soweit nicht einzelvertraglich anderes vereinbart ist, haftet die JustScanMe GmbH für Schäden, nur sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die JustScanMe GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr, oder in ihrer Sphäre liegenden Dritten, verursachten Schäden unbeschränkt.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Haftungen für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.

Die verschuldensunabhängige Haftung der JustScanMe GmbH auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

Die Haftung für Versprechen, die seitens Dritter, die nicht Mitarbeiter der JustScanMe GmbH sind, sondern lediglich als Empfehlungsgeber agieren, wird ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Unter höherer Gewalt versteht man schadenverursachende außen kommende, unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse, die nicht in der Sphäre der JustScanMe GmbH liegen, wie bspw. Krieg, Störungen der Energieversorgung bei Dritten, Ausfall der Telekommunikationsnetze Dritter sowie behördliche Maßnahmen.

 

Die Regelungen der Haftung auf dieser Bestimmung gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die JustScanMe GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Unterlieferanten der JustScanMe GmbH wirksam.

 

6 Verjährungsfristen

Ansprüche der JustScanMe GmbH gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang bzw. ab Entdeckung des Mangels

Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in zwei Jahren.

 

7 Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind der Datenschutzvereinbarung zu entnehmen.

 

8 Geheimhaltungsvereinbarung

Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

 Nicht der Geheimhaltung unterliegt das bloße Mitteilen an die Öffentlichkeit, insbesondere in den sozialen Medien, der Kooperation des Kunden mit der JustScanMe GmbH. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Kooperation zu Werbemaßnahmen.

 

 9 Nutzung der Internetplätze

Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte, Grafiken, Quelltexte, Angebote, Preisangaben, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüterrechte oder sonstige Inhalte der JustScanMe GmbH Internetplätze zu verwenden, falls dies nicht für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

Nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses mit der JustScanMe GmbH sind Inhalte, Grafiken, Quelltexte, Angebote, Preisangaben, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüterrechte der JustScanMe GmbH umgehend aus den Geschäftsräumen und Internetplätzen des Kunden zu entfernen. Die Nutzung der JustScanMe GmbH Internetplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

 

10 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Klagenfurt am Wörthersee, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die JustScanMe GmbH bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

 

11 Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.